Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH/mietehoch
1. Vertragsgegenstand, Leistungen von mietehoch
1.1
Wir übernehmen für Sie als Vermieter die Erstellung eines Mieterhöhungsschreibens.
Nach der Erstellung des Mieterhöhungsschreibens erhalten Sie dieses von uns per E-Mail übermittelt. Nachdem Sie das Schreiben unterschrieben haben (was nicht zwingend, aber empfohlen wird), senden Sie dieses an die Mieter. Zum besseren Nachweis des Zugangs empfehlen wir den Versand als Einwurf-Einschreiben. Das Versandrisiko und der Beweis des Zugangs liegt bei ihnen.
1.2
Mietehoch umfasst keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung, d.h. es erfolgt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Mietehoch unterstützt Sie als Vermieter bzw. als Bevollmächtigter durch einen von Rechtsexperten geprüften Prozess bei der eigenverantwortlichen Erstellung eines Mieterhöhungsschreibens. Dies erfordert grundsätzlich keine besonderen Rechtskenntnisse. Ein automatisierter Vorgang kann nicht jedes Detail eines Mietverhältnisses mit seinen Besonderheiten und Regelungen erfassen. Deshalb sind Sie gehalten, die erstellten Dokumente im Hinblick auf die von Ihnen angestrebte Verwendung insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Sollte sich ergeben, dass eine rechtliche Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich ist, empfehlen wir, den Rat eines Rechtsanwalts oder einer von Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzes berechtigten Stelle zu suchen.
Haftungsausschluss: Mietehoch wird mit der verlagsüblichen Sorgfalt gepflegt und aktualisiert. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte, Rechtsdokumente und sonstigen Leistungen übernimmt Mietehoch nicht.
2. Vertragsschluss, Angaben
2.1
Sie beauftragen uns nach Eingabe der Details zum Mietverhältnis (Vermieter, Mieter, Mietvertragsdaten, Angaben zum Mietobjekt, etc.) (auch „Bestellung“ genannt) auf unserer Webseite.
Durch das Klicken auf den Bestellbutton geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Erstellung eines Mieterhöhungsschreibens ab, welches wir durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail annehmen (auch „Annahme“ genannt).
2.2
Die bei der Bestellung abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft insbesondere Ihre Angaben zum Mietverhältnis, zur Wohnungsgröße, etc.
Sie unterstützen uns bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Sie teilen uns die dem Mietverhältnis zu Grunde liegenden Informationen nach Ihrem Kenntnisstand mit. Sie stellen uns zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen (insbesondere Mietvertrag) zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
3. Vergütungsvereinbarung und Abrechnung
3.1
Mit der Annahme durch Sie entsteht der Vergütungsanspruch durch Mietehoch. Die Rechnungen von Mietehoch sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
3.2
Grundsätzlich bieten wir die Zahlarten Überweisung, Sofortüberweisung und Paypal an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnen zu tragen.
3.3
Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form erhalten.
3.4
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der Vergütungsanspruch von Mietehoch bestehen.
4. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (im Sinne der Ziffer 2.1), spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 31
40210 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211/64958-100
E-Mail: info@timberfarm.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Mietobjekts (Adresse und Wohnungsnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Da bei dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns keine Zahlungen geleistet werden, besteht Ihrerseits auch kein Rückzahlungsanspruch.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihrer Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:
Muster-Widerrufsformular
An:
TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 31
40210 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211/64958-100
Fax: +49 (0)211/64958-200
E-Mail: info@timberfarm.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Angabe des Mietobjekts:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1
Der Vertrag mit uns endet, wenn das Mieterhöhungsschreiben erstellt und an Sie per E-Mail versandt worden ist.
5.2 Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Annahme kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 3 weiter bestehen.
6. Schlussbestimmungen
6.1
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist anwendbar. Haben Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.
6.2
Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Düsseldorf.
6.3
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen sowie abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesem Vertrag bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.
6.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.