häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf alle offenen Fragen. Sollten Sie darüberhinaus weitere Fragen haben, kontatktieren Sie uns jederzeit gerne. => Kontakt
Wie kann ich mietehoch.de beauftragen?
Ganz einfach: Formular ausfüllen, individuelle Daten zum Mietobjekt und Ihrem Mietverhältnis eingeben, und mit einem Klick erhalten Sie Ihr individuelles Mieterhöhungsschreiben.
Wie hoch ist die mögliche Mietanpassung?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des Mietanpassungstechners an. Es kann eine maximale Mietanpassung von bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren erreicht werden.
Ab wie viel Mieteinheiten lohnt sich der mietehoch.de Service?
Ja, unser Service lohnt sich schon ab der ersten Mietanpassung, da eine Erhöhung von bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren erreicht werden kann.
Kann ich das Mieterhöhungsschreiben auch in Englisch erhalten?
Ja, das Mieterhöhungsschreiben in Englisch stellen wir gerne zur Verfügung. Die Übersetzungskosten betragen 79,90 € inklusive MwSt.
Gibt es ein Kostenrisiko?
Nein, Sie tragen kein Kostenrisiko. Wir haben eine transparente Kostenstruktur und Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Alle Preise inkl. MwSt.
Erstellung Ihres Mieterhöhungsschreibens zusammen mit der Zustimmungserklärung: 49,00 €.
Wir haben keine versteckten Kosten.
Wann wird mietehoch.de vergütet?
Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist die Zustimmung des Mieters (schriftlich oder durch Zahlung der erhöhten Miete).
Sie willigen mit Beauftragung von mietehoch.de ein über den Stand der Mieterhöhung zu informieren, beispielsweise, wenn Ihr Mieter der Mieterhöhung zugestimmt hat.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten der bargeldlosen Bezahlung an. Diese sind PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Welche Arten der Mieterhöhung gibt es?
Mieterhöhung nach Mietspiegel
Die verbreiteste Form der Mieterhöhungen geschieht auf Basis der von Städten und Kommunen, gemeinsam mit Mieter- und Eigentümerverbänden, erstellten Mietspiegel. Diese dienen als Basis für einen fairen und transparenten Mietzins.
Mieterhöhung aufgrund von Vergleichswohnungen
Existiert für eine Stadt kein Mietspiegel so kann anhand von drei vergleichbaren bereits vermieteten Wohnungen der Mietzins bestimmt werden.
Mieterhöhung mittels Vorlage eines Gutachtens
Existiert für eine Stadt weder ein Mietspiegel noch vergleichbare Wohnungen, so kann die Mieterhöhung anhand eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen.
Mieterhöhung durch Vereinbarung
Vermieter und Mieter können frei eine Änderung des Mietzinses vereinbaren.
Staffelmiete
Zu Beginn eines Mietverhältnisses kann ein fester Betrag vereinbart werden, um den sich der Mietzins jährlich erhöht.
Indexmiete
Die Änderung des Mietzinses ist in diesem Fall an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt und wird analog zu dessen Veränderung angepasst.